Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Teilnahmevoraussetzungen

  1. Bei den Kursangeboten handelt es sich um professionelle Weiterbildungen, ggf. mit Selbsterfahrungsanteil, nicht jedoch um Therapie. Die Teilnahme setzt normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Über etwaige Einschränkungen der Belastbarkeit hat die teilnehmende Person den Kursleiter unverzüglich zu unterrichten.
  2. Personenbezogene Informationen über andere Teilnehmer/innen und den Kursleiter unterliegen der Vertraulichkeit. Jede teilnehmende Person verpflichtet sich, hierüber auch nach Ende des Kurses gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
  3. Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Eltern.

Buchung, Rücktritt, Ersatzteilnehmer

  1. Der Kursvertrag kommt zustande durch Anmeldung über die Webseite, per Email oder postalisch (Angebot) und Anmeldebestätigung mit Rechnung (Annahme). Stichtag für den Zahlungseingang sind 10 Tage vor Kursbeginn, soweit nicht anders ausgewiesen.
  2. Ein etwaiger Rücktritt vom Kursvertrag muss schriftlich oder per Email erklärt werden. Je nach Zeitpunkt fallen Stornogebühren an; maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung: bis vier Wochen vor Kursbeginn werden 20 % der Kursgebühr berechnet, bis zwei Wochen davor 50 %; bei weniger als sieben Tage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr fällig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Kursleiter eine ersatzweise Teilnahme zu einem späteren Termin anbieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
  3. Soll eine ersatzweise teilnehmende Person gestellt werden, die den Vertrag übernimmt, bedarf dies der Zustimmung des Kursleiters. Nach Beginn des Kurses ist ein Teilnehmerwechsel ausgeschlossen.

Absage durch den Kursleiter

Der Kursleiter behält sich vor, einen Kurs aus triftigen Gründen abzusagen (z. B. bei Erkrankung des Kursleiters oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bzw. den Veranstaltungsort zu wechseln. Im Falle einer Kursabsage werden bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet. Der Kursleiter wird bemüht sein, einen Ersatztermin anzubieten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Sorgfaltspflichten, Haftungsbeschränkung

  1. Der Kursleiter verpflichtet sich, bei Vorbeitung und Durchführung seiner Kurse größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, sowie zu einem wertschätzenden Umgang mit den Teilnehmer/innen. Die teilnehmende Person verpflichtet sich im Gegenzug zur Eigenverantwortlichkeit; insbesondere entbinden Anweisungen des Kursleiters nicht von einer sorgfältigen eigenständigen Prüfung. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Kursleiter zeitnah mitzuteilen, damit nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden kann.
  2. Der Kursleiter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Bei Eintritt einer Versicherung auf Seiten der teilnehmenden Person ist die Haftung des Kursleiters auf die in Folge der Regulierung entstehenden Nachteile (wie z. B. Prämienerhöhungen) beschränkt.

Sonstiges

  1. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als rechtsunwirksam erweisen, wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmungen sinn- und zweckentsprechende Vereinbarungen zu treffen.
  2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.